(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) (...)
Wenn Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor Risiken warnen, die damit verbunden sind, dass Menschen aus anderen Kulturen in großer Anzahl zu uns kommen, dann werden sie oft als "rechtsextrem" und "rassistisch" beschimpft und verbal mit dem unsäglichen "Nazivergleich" gebrandmarkt. Viele, die die Sehnsucht nach einer kunterbunten Gesellschaft als Ideal in sich tragen, beziehen sich auf unser Grundgesetz, und bezüglich des Islam auf Artikel 4 GG. Dabei verkennen etliche von ihnen meines Erachtens, dass die "Freiheit des Glaubens" jeder und jedem zusteht. Niemandem in unserem Land darf von anderer Seite vorgeschrieben werden, was zu glauben rechtens ist. Die Religionsfreiheit, die unser Grundgesetz gewährt, beinhaltet den Respekt vor Andersgläubigen und die Verantwortung dafür, dass der eigene Glaube anderen nicht mit Gewalt aufgezwungen wird. Wenn Fanatiker ihre Religion so auslegen, dass alle anderen Religionen als falsch gewertet werden, dass Andersgläubige bekehrt oder getötet werden müssen, und dass das alltägliche Leben in einer Gesellschaft den Glaubenssätzen ihrer Religion zu unterwerfen sei, dann werden sie nicht von Artikel 4 unseres Grundgesetzes geschützt. Dann sind ihre Taten offen zu benennen und es ist ihr menschenverachtendes Handeln zu stoppen. Diese "Risikovorsorge" ist im Grundsatz weder rassistisch noch rechtsextrem, sie ist geboten.
In einer Tageszeitung ist zu lesen, dass die bundesweite Kriminalstatistik für 2024 in Deutschland durchschnittlich 79 Messerangriffe pro Tag verzeichnet. Der Strafrechtler Udo Vetter wird mit dem Satz zitiert: "Messer sind für viele Menschen zum alltäglichen Begleiter geworden."
Meines Wissens ist es belegt, dass in anderen Kulturen das Tragen eines Messers verbreiteter ist, als in der europäischen oder der deutschen. Diese Annahme ist nicht rechtsextrem. Wer ein Messer trägt, wird es in einer vermeintlichen Bedrohungslage einsetzen. Das Gefühl, bedroht zu werden, kann durch Streitigkeiten ausgelöst werden, durch einen vermuteten Angriff oder durch die Wahnvorstellung, ein Andersgläubiger müsse vernichtet werden. Zur Gefahrenabwehr gehört es, die Ursachen für die erhöhte Zahl von Messerangriffen zu analysieren, zu bewerten und letztendlich wirksam auszuschließen. Ein Verschweigen aus der Befürchtung heraus, in der Bevölkerung könnten sich Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus weiter verbreiten, ist kein wirksames Mittel. Meine Vermutung ist, dass die "Verschleierungstaktik" viele Politiker eher radikale Reaktionen schürt, als es ein offener Umgang mit dem Problem bewirken würde.
"Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Alle, die in Deutschland leben (wollen), müssen diesen Grundsatz verinnerlichen und beherzigen, denn "die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Das wiederum bedeutet, dass der Staat auch die Würde derer zu schützen hat, die sich von einer gewalttätigen Religionsausübung bedroht fühlen. Die Menschen in Deutschland haben ein Grundrecht auf Achtung und auf diesen Schutz!