Offene oder geschlossene Gesellschaft?

Die deutsche Gesetzgebung hat in den vergangenen Jahren viele individuelle Freiheiten ermöglicht. So können heute beispielsweise gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen oder Menschen, die das Empfinden haben, ihre Gefühlswelt passt nicht zu ihren biologischen Körpereigenschaften, können in ihrem Personalausweis ein anderes Geschlecht eintragen lassen.

Die Persönlichkeitsrechte scheinen in den letzten Jahren insgesamt deutlich gestärkt worden zu sein. Das ist eine grundsätzlich positive Entwicklung, obwohl festzuhalten ist, dass die Rechtslage nicht in allen Aspekten zwingend zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz, der dem Individuum gewährten Rechte führt. Während die sog. „Ehe für alle“ mittlerweile eine breite Anerkennung in der Gesellschaft findet, erscheint mir die Akzeptanz für das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ eher dürftig zu sein. Vielleicht liegt das auch daran, dass mit diesem Recht ein zumindest so empfundener „Maulkorb“ für all jene verbunden ist, die darauf „pochen“, dass es lediglich zwei (biologische) Geschlechter gibt.

 

An dem gewählten Beispiel lässt sich verdeutlichen, wie eng die rechtliche Gewährung der einen Freiheit mit der Beschränkung einer anderen Freiheit verbunden sein kann: in diesem Fall, die vermeintliche Beschränkung der Meinungsfreiheit. Die Anzahl derer, die das von unserem Grundgesetzt in Artikel 5 gewährte „Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, in Bedrängnis sehen, ist gewachsen. Viele können nicht nachvollziehen, dass ihre Meinungsäußerung gemäß Artikel 16 Grundgesetz als Missbrauch der Meinungsfreiheit „zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ gewertet wird. Und in etlichen Fällen liegt ein solcher Missbrauch meines Erachtens auch nicht vor. Oftmals entsteht der Eindruck, dass nicht Artikel 5 sondern Artikel 16 „missbraucht“ wird, zu dem Zweck nämlich, unliebsame Meinungsäußerungen zu verunglimpfen.

 

In einer Gesellschaft, in der das Recht des Individuums stark ausgeprägt ist, bleiben Spannungen zwischen den Menschen, die ihr Persönlichkeitsrecht vollumfänglich wahrnehmen, nicht aus. Vielleicht auch deswegen, weil das Ausleben persönlicher Freiheiten häufig mit dem individuellen Verlust des sozialen Verantwortungsbewusstseins einhergeht. Daher halte ich es für zwingend, dass Freiheit und Verantwortung als untrennbare Einheit angesehen werden. Eine Gemeinschaft, in der die Mitglieder ihr Persönlichkeitsrecht dauerhaft über ihre gesellschaftliche Verantwortung stellen, wird erodieren.

 

In Deutschland und Europa besteht meines Erachtens die Gefahr, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Sinn für soziale Verantwortung verlieren. Ich halte unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt für fragil. Daher hege ich die Befürchtung, dass unsere Gesellschaft an der Herausforderung scheitert, immer mehr Menschen integrieren zu sollen, die zusätzliche individuelle Bedürfnisse ausleben wollen. Unsere Gesellschaft wird scheitern, weil diejenigen, die den Traum von einer multikulturellen Gesellschaft träumen, nicht die Geduld aufbringen, allmählich und Schritt für Schritt gesellschaftliche Veränderung zu gestalten. Sie wollen ihren Traum allen anderen überstülpen. Erschwerend kommt hinzu, dass denjenigen, die diesen „bunten Traum“ nicht träumen können oder wollen, das Recht auf freie Meinungsäußerung unter Verwendung der „Missbrauchslüge“ verwehrt werden soll. Diese Spannungen könnten unsere Gesellschaft zerreißen. Und wenn sie erst einmal zerrissen ist, dann werden Kräfte die Gestaltung einer anderen Gesellschaftsform übernehmen, die weniger fragil, aber auch weniger frei sein wird.

 

Offene Gesellschaften müssen sich ihre neuen Mitglieder sehr sorgfältig und bewusst auswählen (können), um nicht irgendwann zu geschlossenen Gesellschaft zu werden. Wer nicht in der Lage ist, mit aller Konsequenz diese Auswahl zu gewährleisten, der sollte meines Erachtens keine politische Verantwortung in unserem Land übernehmen dürfen.