Der handlungsfähige Staat

Auf Einladung des Bundespräsidenten stellte die sog. „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ am 14.07.2025 ihren Abschlussbericht vor. Dieser Bericht enthält 35 Empfehlungen zu den Aspekten Gesetzgebung, Föderalismus, Digitaler Staat und Verwaltung, Sicherheit, Abschiebungen und Datenaustausch, Wettbewerbsfähigkeit, Datenschutz, Klima, Soziales, Bildung sowie zu Leitlinien.

Die Empfehlungen sind in erster Linie Vorschläge zur Optimierung von Verfahrensweisen staatlicher Institutionen. Eine Verbesserung von Verfahrensweisen wäre begrüßenswert. Die Empfehlungen sollten daher dringend auf ihre Wirksamkeit geprüft und bei Eignung umgesetzt werden.

Wenig enthält der Bericht zu einer grundsätzlichen Stärkung der Mit-Bestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung unserer Gesellschaft durch wesentliche Gesetzgebungsverfahren. Die Empfehlung 34 betrifft die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern „in Form von Bürgerräten“. In der Einleitung heißt es allerdings: „Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen nicht über Gesetze oder politische Entscheidungen ab (…). An diesem Grundsatz soll sich nichts ändern. (…)“

Meines Erachtens ist das zu wenig, um „das Vertrauen in den demokratischen Prozess zu festigen“, wie es in der Empfehlung 34 formuliert wird. Das Misstrauen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern halte ich für so bedeutend, dass ich mich frage, ob mit gut gemeinten Optimierungen von Verfahrensweisen und der Installation von Bürgerräten, die nur Vorschläge unterbreiten können, eine Kehrtwende hin zu mehr Vertrauen herbeigeführt werden kann.

Meiner Meinung nach ist eine grundlegende Veränderung der „Demokratie-Arbeit“ notwendig. Wir sollten uns ein Beispiel an der Schweiz nehmen, in der sich die Mit-Bestimmung durch Volksentscheide und die parteipolitische Zusammensetzung des siebenköpfigen Schweizer Bundesrates mittels der sog. „Zauberformel“ bewährt haben.

Solange „Brandmauern“ und „rote Linien“ die Arbeit des Bundestages lähmen, solange ideologischen Entscheidungen der Vorzug vor Sachentscheidungen gegeben wird, solange Politiker den Bürgerinnen und Bürgern mit Hybris begegnen, solange immense Finanzmittel durch unübersichtliche Kanäle abfließen ohne erkennbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu bewirken, solange sich politische Entscheidungsträger als Erziehungsberechtigte des Volkes aufspielen, solange wird sich das „Vertrauen in den demokratischen Prozess“ nicht festigen lassen.

Um ein solches Vertrauen herzustellen, müssen wir viel freier denken als es die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ getan hat. Wir müssen uns an echte Reformen herantrauen. Dazu sind folgende Punkte ernsthaft in die Überlegungen einzubeziehen:

  • Echte Mit-Bestimmung durch Volksabstimmungen ermöglichen, damit die Bürgerinnen und Bürger von Betroffenen zu Beteiligten werden
  • Eine jährliche Bestandsaufnahme der Regierungsarbeit inklusive der Bewertung gesellschaftlicher Aspekte wie Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Gemeinsinn etc. unter Federführung des Bundespräsidenten vornehmen lassen und veröffentlichen
    (Stichwort: „Managementbewertung“, vgl. "Demokratie allein reicht nicht: Ein Mittel zum Zweck")
  • Aus der Bestandaufnahme notwendige Maßnahmen ableiten, die unter Federführung des Bundespräsidenten als verbindliche Ziele für die Regierung definiert werden können, und im akuten Bedarfsfall auch Vorrang vor Zielen im Koalitionsvertrag haben sollten
  • Die Regierungsarbeit auf eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz ausrichten, indem die zahlenmäßig bedeutenden Interessengruppen im Parlament angemessen an der Regierung und der Entscheidungsfindung beteiligt werden (vgl. Schweiz) 

 Frei denken und verantwortungsvoll handeln – das wäre ein echter Fortschritt!