Bei der Bundestagswahl 2025 wurde der Deutsche Bundestag auf 630 Sitze beschränkt. Das ist im Vergleich zu anderen Parlamenten immer noch eine stattliche Zahl. Trotzdem gibt es Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis zwar gewonnen haben (Erststimme), aber nicht in das Parlament eingezogen sind - weil im neuen Wahlrecht Ausgleichs- und Überhangmandate abgeschafft wurden. Allein die Zweitstimme ist entscheidend für das "Kräfteverhältnis" und die Sitzverteilung der Parteien. Gerecht klingt anders.
Dabei wäre es ganz einfach: wir haben 299 Wahlkreise. Ursprünglich besaß der Bundestag eine Zielgröße von 598 Mitgliedern - also genau die doppelte Anzahl der Wahlkreise. Es gibt eine Erststimme (Direktmandat) und eine Zweitstimme (Listenwahl). Was könnte man daraus logisch ableiten?
Mit der Erststimme (Direktwahl) wird die Hälfte des Parlaments besetzt (299 Sitze): jede Person, die einen Wahlkreis gewinnt, zieht in den Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme (Listenwahl) wird die zweite Hälfte des Parlaments ohne 5%-Hürde besetzt: jede Liste (Partei) enthält entsprechend ihrem prozentualen Anteil einen der 299 zur Verfügung stehenden Sitze.
Währe der aktuelle Bundestag nach diesem Prinzip besetzt worden, würde er anders aussehen. Alle Direktkandidaten würden vertreten sein, die Abgeordnetenzahl wäre auf den ursprünglichen Zielwert von 598 begrenzt, und kleinere Parteien wären ebenfalls im Parlament vertreten.
Die Sitzverteilung nach diesem Prinzip:
| Partei | Sitze |
| CDU | 211 (143 Direktmandate) |
| CSU | 65 (47 Direktmandate) |
| AfD | 108 (46 Direktmandate) |
| SPD | 94 (45 Direktmandate) |
| B90/Die Grünen | 47 (12 Direktmandate) |
| Linkspartei | 32 (6 Direktmandate) |
| BSW | 15 |
| FDP | 13 |
| Freie Wähler | 4 |
| Tierschutz | 3 |
| Volt |
2 |
| Die Partei |
2 |
| SSW |
2 |
Diese Zusammensetzung wäre m. E. gerecht(er), sie würde die unterschiedlichen Interessen in der Bevölkerung besser abbilden, und sie wäre einfach zu erzielen. Aber warum einfach...?