Verfassungsfeinde?

In unserem Land gibt es das "Bundesamt für Verfassungsschutz". Nach eigener Angabe sorgt dieses Bundesamt "im Bund und in den 16 Ländern für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung". Dabei fokussieren sich die Aktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf neun Themenbereiche:

 

  • Rechtsextremismus
  • Reichsbürger und Selbstverwalter
  • Islamismus und islamistischer Terror
  • Linksextremismus
  • Auslandsbezogener Extremismus/Terrorismus
  • Spionage und Proliferationsabwehr
  • Prävention, Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz
  • Cyberabwehr
  • Geheim- und Sabotageschutz

Die "Grundordnung" der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Somit interpretiere ich die Aufgabe des Bundesamtes in dieser Weise: es sorgt dafür, das die Rechte und die Institutionen, die das GG definiert, nicht durch unrechtmäßige Aktivitäten beschnitten oder gefährdet werden.

 

Auf der Webseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind kurze Erläuterungen zu den neun Fokusthemen zu finden. Drei von ihnen zitiere ich:

 

"Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein einheitliches Phänomen dar. Rassistische, antisemitische und nationalistische Ideologieelemente treten in verschiedenen Ausprägungen auf. Eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und damit einhergehend die Ablehnung des Gleichheitsprinzips der Menschen sind jedoch bei allen Rechtsextremisten festzustellen."

 

"Islamismus zielt auf die Einführung einer sozialen und politischen Ordnung auf Grundlage des Korans. Eine solche Ordnung würde zu einer Aufhebung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie zahlreicher im Grundgesetz verankerter Grundwerte führen."

 

"Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen Linksextremisten, Einfluss auf Gesellschaft und Politik zu nehmen. Zudem begehen sie nahezu täglich und bundesweit eine Vielzahl teils schwerer Straf- und Gewalttaten."

 

Jede und jeder mag selbst für sich entscheiden, welche dieser Definitionen nach einer akuten Gefährdung für unsere Verfassung und unsere Gesellschaft klingt. Jede und jeder mag selbst bewerten, ob der wahrnehmbare Aufwand der Sicherungsmaßnahmen im richtigen Verhältnis zum jeweiligen Gefährdungspotential steht.

Ich nehme wahr, dass sowohl die Äußerung von Befürchtungen und Ängsten als auch die offene Verbalisierung von Präferenzen und Geschmack vermehrt als verfassungsfeindliche Gesinnung interpretiert werden. Wenn wir uns von einem bestimmten Typ Mensch angezogen oder abgestoßen fühlen, ist dieses natürliche Gefühl dann eine "Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit"? Es gibt Menschen, die das so sehen wollen. Rassistisch wäre es aber erst dann, wenn dem Typ Mensch, von dem man sich abgestoßen fühlt, sein Existenzrecht abgesprochen würde.

Meines Erachtens ist es nicht "nationalistisch", wenn ich die Kapazitäten unseres Landes realistisch einschätze, und vor einer Überforderung unserer Gesellschaft durch eine unkontrollierte Zuwanderung warne. Selbst die Würde der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sollte unantastbar sein!

Antisemitismus halte ich nicht für ein "Privileg" des Rechtsextremismus. Antisemitische Äußerungen nehme ich derzeit insbesondere von Islamisten und linken Agitatoren wahr. Trotzdem scheint es in unserem Land Interessengruppen zu geben, die die "Gefährdung von rechts" als besonders akut darstellen möchten. Aber was wird konkret gegen Gruppierungen unternommen, die "nahezu täglich und bundesweit eine Vielzahl teils schwerer Straf- und Gewalttaten" verüben? Welchen Schutz bietet uns das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Menschen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unsere Grundwerte im Namens des Korans aufheben wollen?

 

Stehen die Aufwendungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die "Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" im angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen? Ich zähle mich zu denen, die diese Frage mit Nein beantworten würden. Weder Aufwand noch Nutzen zum Schutz vor sog. "Linker Gewalt" oder vor Islamistischem Terror sind für mich erkennbar. Erkennbar ist für mich lediglich die gebetsmühlenartige Forderung nach einem Parteiverbot für eine angeblich verfassungsfeindliche Partei. Erkennbar sind für mich "eine Vielzahl teils schwerer Straf- und Gewalttaten" gegen Mitglieder dieser Partei und gegen Menschen, von denen vermutet wird, dass sie dieser Partei nahestehen. Erkennbar ist für mich ein Widerspruch zwischen der postulierten Verfassungsfeindlichkeit einer demokratischen Partei und der objektiv nachweisbaren. Dadurch drängt sich mir der Verdacht auf, dass die tatsächlichen Verfassungsfeinde ganz woanders lauern und vom Verfassungsschutz unbehelligt wirken können. Ist das natürliche oder erzwungene Blindheit?

 

Es gäbe m. E. viel zu schützen in unserem Land, auch unsere Verfassung und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Leider habe ich das Gefühl, dass die, die für den Schutz zuständig sind, die Falschen schützen - Verfassungsfeinde zum Beispiel.