Gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 ist Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. In Artikel 20, Abs. 2 Grundgesetz (GG) heißt es:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Die Wahl eines Parlamentes ist leider die einzige direkte „Staatsgewalt“, die in Deutschland „vom Volke“ ausgeht. Innerhalb der Legislaturperioden haben die Bürgerinnen und Bürger keinen nennenswerten Einfluss auf bundes- oder landespolitische Entscheidungen. Die Parlamentarier nehmen in den politischen Entscheidungsprozessen als Stellvertreter das Stimmrecht für das Volk wahr. Jedes stellvertretende Mitglied im Deutschen Bundestag soll den Wahlkreis repräsentieren, in dem es gewählt wurde.
Diese Form der Stellvertretung impliziert, dass der Stellvertreter eines Wahlkreises, die Mehrheitsmeinung in seinem Wahlkreis zum Maßstab für sein Abstimmungsverhalten macht. So lange zumindest, solange diese Mehrheitsmeinung nicht gegen sein Gewissen verstößt, denn in Artikel 38, Abs 1 GG heißt es:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Auf Abgeordnete, die „nur ihrem Gewissen unterworfen“ und nicht „an Aufträge und Weisungen“ gebunden sind, darf kein wie auch immer gearteter Zwang ausgeübt werden. Da jedoch selbst von Parlamentariern offen über „Fraktionsdisziplin“ und „Fraktionszwang“ gesprochen wird, sind wir augenscheinlich von einem Zustand, in dem Parlamentarier nicht durch ihre Partei, ihre Fraktion oder eine Koalitionsverpflichtung in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst und sogar gelenkt werden, weit entfernt. Darüber hinaus unterstelle ich, dass Parlamentarier den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises im Lauf der Legislaturperiode immer stärker verlieren. Regelmäßige Ansprechpartner aus der Region sind vermutlich nur ihre kommunalen Parteifreunde.
Aufgrund dieser Einschätzung unterstelle ich, dass in den meisten Fällen Abgeordnete eines Parlamentes bei Abstimmungen weder den Mehrheitswillen ihres Wahlkreises noch ihr Gewissen über ihr Abstimmungsverhalten entscheiden lassen. Sie folgen einer Weisung, einer taktischen Überlegung oder einem anderen Zwang. Diese praktizierte Art der politischen Entscheidungsfindung mag in vielen Fällen zu pragmatischen Lösungen geführt haben, die als positiv für unser Land wahrgenommen wurden. Sie lässt aber auch den Schluss zu, dass „alle Staatsgewalt“ in der Praxis fast gar nicht „vom Volke“ ausgeht, sondern von einer politischen Elite. Der Begriff „Obrigkeit“ wäre meines Erachtens ebenfalls gerechtfertigt.
Diese Form von „Obrigkeit“ wird so lange akzeptiert, solange eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung den Eindruck hat, dass die Regierenden für einen angemessenen Lebensrahmen sorgen:
- Die Staatsfinanzen sind solide, die Ausgaben sind nachvollziehbar, Schulden werden ausschließlich für nachhaltige Entwicklungen gemacht.
- Die Wirtschaft ist gesund, sie leidet nicht unter überbordender Bürokratie, sie lässt Wachstum zu und sorgt für sichere Arbeitsplätze.
- Der öffentliche Raum wird als grundsätzlich sicher empfunden, die Menschen können sich frei bewegen, fühlen sich weder genötigt noch belästigt, sie haben keine Angst vor Gewalttaten.
- Dem Individuum wird ausreichend Raum für seine persönliche Entfaltung gewährt, gleichzeitig wird die Allgemeinheit vor allzu extremen Extravaganzen geschützt.
- Das eigene Heim ist ein unantastbarer privater Ort.
- Das soziale Netz ist stark.
- Das Risiko eines Krieges wird als gering eingeschätzt.
Sobald die Regierenden diese „sieben Grundsicherheiten“ nicht mehr gewährleisten können und gleichzeitig ihr Handeln nicht länger als redlich anerkannt wird, sie ggf. sogar der Lüge und der persönlichen Vorteilsnahme verdächtigt werden, empfindet der Souverän seine Regierung als „Zwangsverwaltung“. Die Obrigkeit wird als solche benannt und im eskalierenden Konfliktfall bekämpft werden.
In Deutschland besteht meines Erachtens aktuell ein Konflikt zwischen Obrigkeit und Souverän. Nach dem Phasenmodell der Eskalation des österreichischen Konfliktforschers Friedrich Glasl sehe ich diesen Konflikt bereits auf Stufe 6 von 9: die Konfliktparteien versuchen mit Drohungen die Situation zu kontrollieren.
Dadurch, dass die Regierenden den Konfliktgegenstand auf die einfache Formel „für oder gegen unsere Demokratie“ reduziert haben, treiben sie einen Keil in die Gesellschaft. Der Souverän selbst ist gespalten, und neben dem Hauptkonflikt treten viele Nebenkonflikte zutage, die ebenfalls eskalieren.
Momentan sehe ich niemanden, der ernsthaft versucht, die bestehenden Konflikte zu deeskalieren. Die Person, die qua ihres Amtes dazu vorgesehen ist, derartige Konflikte zu schlichten, teilt selbst das Volk in die Freunde und die Feinde „Unserer Demokratie“ ein. Damit schlägt sie sich unumwunden auf die Seite der einen großen Konfliktpartei und macht sich als Mediator unglaubwürdig.
Unsere Gesellschaft befindet sich in einem Dilemma.
In der Vergangenheit konnte sich der Souverän immerhin auf eine ausgewogene "Gewaltenteilung" verlassen. Neben der Gesetzgebenden, der Rechtsprechenden und der Ausübenden Gewalt gab es noch einen kritisch hinterfragenden Journalismus. Und es gab sogar Bundespräsidenten, die in großen Reden, den Parteien und den Regierenden ins Gewissen geredet haben. Die Ausgewogenheit zwischen diesen Kräften wird zurzeit schmerzlich vermisst. Zurück bleibt dadurch ausschließlich das Dilemma.
Meines Erachtens gibt es mit der gewohnten politischen Methode „Parlamentarische Demokratie“ keinen Ausweg aus diesem Dilemma. Mit den bestehenden politischen Strukturen lässt sich das verloren gegangene Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse nicht wieder herstellen. Da es keine Vertrauensperson oder vertrauensvolle Höhere Instanz zu geben scheint, die eine wirksame Mediation durchführen könnte, müssen sich die Konfliktparteien ohne eine neutrale Vermittlung auf neue „Spielregeln“ einigen, nach denen künftig politische Entscheidungsprozesse demokratisch ablaufen sollen. In neuen Spielregeln sehe ich die einzige Chance, das Dilemma zu überwinden.
Da der Souverän durch die Parlamentswahl keinen entscheidenden Einfluss mehr auf politische Weichenstellungen hat, muss es ihm ermöglicht werden, direkt auf politische Einzelentscheidungen Einfluss zu nehmen. Es muss die Auseinandersetzung um Sachfragen gefördert und das Risiko minimiert werden, durch die Bildung von Feindbildern, wesentliche politische Entscheidungen zu blockieren oder sogar zu verhindern.
Die Politiker haben in den vergangenen Jahrzehnten dem Strickmuster der Parlamentarischen Demokratie erhebliche Verknotungen hinzugefügt. Der Souverän hat diese Knotenbildung zugelassen. Es wird Zeit, das Strickmuster wieder gerade zuziehen.